Reiserücktrittsversicherung im UKO-Resort

Unsere Gäste können unseren Rahmenvertrag Nr. 50 945239 56 nutzen, der mit der Kooperativa pojistovna, a.s. abgeschlossen wurde und der eine Versicherung im Falle der Stornierung der Teilnahme am Aufenthalt (Rücktrittsversicherung) oder der Nichtinanspruchnahme von Reiseleistungen bietet. Neben der Stornoversicherung umfasst dieser Vertrag auch eine Unfallversicherung, eine Reisegepäckversicherung und eine Haftpflichtversicherung. Die Versicherung ist in 2 Varianten der Versicherungssummen konzipiert.

Versichert werden können Kunden im Alter von 0 bis 70 Jahren.

Reiserücktrittsversicherung – Option 1A

Umfang der VersicherungLeistungsgrenzen in CZK
Unfallversicherung
– Tod durch Unfall100 000 CZK
– Dauerhafte Folgen des Unfalls200 000 CZK
Reisegepäck-Versicherung30 000 CZK
– Gegenstände in einem Zelt, Anhänger oder Fahrzeugträger3 000 CZK(im Rahmen der Reisegepäckversicherung)
Reisegepäck-Verspätungsversicherung1 000 CZK/1 Stunde,
max. 8 000 CZK
Flugverspätungsversicherung1 000 CZK/1 Stunde,
max. 8 000 CZK
Haftpflichtversicherung4 000 000 CZK
Versicherung für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen10 000 CZK(max. 80 % der nachgewiesenen Kosten)
Versicherung STORNO5 000 CZK(max. 80% der Stornogebühr)

Die Versicherungsprämie ist vereinbart in Höhe von:

OPTION 1A: Einmalige Prämie für 1 Person unter 18 Jahren und 1 Versicherungstag für touristische Reisen in der Tschechischen Republik beträgt die Variante KLASIK 15 CZK.

VARIANTA 1A: Einmalige Prämie für 1 Person ab 18 Jahren und 1 Versicherungstag für touristische Reisen in der Tschechischen Republik beträgt die Variante KLASIK 25 CZK.

Reiserücktrittsversicherung – Option 1B

Umfang der VersicherungLeistungsgrenzen in CZK
Unfallversicherung
– Tod durch Unfall100 000 CZK
– Dauerhafte Folgen des Unfalls200 000 CZK
Reisegepäck-Versicherung30 000 CZK
– Gegenstände in einem Zelt, Anhänger oder Fahrzeugträger3 000 CZK(im Rahmen der Reisegepäckversicherung)
Reisegepäck-Verspätungsversicherung1 000 CZK/1 Stunde,
max. 8 000 CZK
Flugverspätungsversicherung1 000 CZK/1 Stunde,
max. 8 000 CZK
Haftpflichtversicherung4 000 000 CZK
Versicherung für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen10 000 CZK(max. 80 % der nachgewiesenen Kosten)
Versicherung STORNO10 000 CZK(max. 80% der Stornogebühr)

 

Die Versicherungsprämie ist vereinbart in Höhe von:

OPTION 1B: Einmalige Prämie für 1 Person unter 18 Jahren und 1 Versicherungstag für touristische Reisen in der Tschechischen Republik beträgt die Variante KLASIK 20 CZK.

OPTION 1B: Einmalige Prämie für 1 Person ab 18 Jahren und 1 Versicherungstag für touristische Reisen in der Tschechischen Republik beträgt die Variante KLASIK 30 CZK.

Verfahren zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung

  1. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung am Tag der Buchung.
  2. Berechnung der Prämie: Anzahl der Tage (nicht Nächte!) x Anzahl der Personen (Erwachsene oder Kinder) x Tagessatz
    Z.B. Aufenthalt 20.8.-27.8.2011, Betrag pro Aufenthalt: 2 x 4130,- (2 Erwachsene) + 2 x 2891,- (2 Kinder 6-12 Jahre) = 14.042,- CZK, Kaution wird 7.021,- CZK sein
    Ich kann die Beträge 10.000,- / 5.000,- CZK unterbringen, also wähle ich die Option 1A
    Berechnung der Prämie: 8 Tage x (2 x 22,- + 2 x 12,-) = 544,- CZKDie vereinbarten maximalen Versicherungsbeträge in jeder Variante gelten pro Person (d.h. wenn die Familie insgesamt 14.042,- CZK für den gesamten Aufenthalt bezahlt und die Kaution 7.021,- CZK für 4 Personen beträgt, ist die Grenze von 5.000,- CZK pro Person als maximaler Versicherungsbetrag völlig ausreichend)
  3. Die Verwaltung wird von uns übernommen, der Gast muss uns nur mitteilen, welche Option er gewählt hat. Der Vorteil für den Gast besteht darin, dass er keine Zeit für die zusätzliche Verwaltung im Zusammenhang mit der Reise zur Versicherungsgesellschaft aufwenden muss.
  4. Der Gast wird die Versicherungsprämie zusammen mit der Vorauszahlung (oder spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Übersendung der Vorauszahlung) auf unser Konto überweisen.
  5. Der Versicherungsfall (wenn etwas passiert) wird bei uns im Gästehaus gemeldet.
  6. Für jeden Versicherungsanspruch muss der Gast relevante Dokumente vorlegen, die der Versicherungsgesellschaft zur Regulierung des Anspruchs vorgelegt werden müssen (ärztliche Bescheinigung über Krankheit, Krankenhausaufenthalt, …).
  7. Die Versicherung akzeptiert keine Stornierungen aus folgenden Gründen: schlechtes Wetter, ich hatte keine Lust, mein Mann musste arbeiten, unser Auto hatte eine Panne, usw.
  8. Die Versicherung zahlt Ihnen (als Gast) nach der Schadensregulierung die geleistete Kaution aus, maximal jedoch 80% der von Ihnen geleisteten Zahlung. Bei maximalen Versicherungssummen von 5.000,- oder 10.000,- CZK je nach der von Ihnen gewählten Variante und dem Umfang der Versicherung.

Unfallversicherung

Im Rahmen der Stornoversicherung, die wir für unsere Kunden abgeschlossen haben, ist die Unfallversicherung des Gastes für die Dauer des Aufenthalts und die Anreise mitversichert. Das bedeutet, dass ein Gast, der sich während seines Aufenthalts auf unserem Gelände den Arm bricht, eine Entschädigung aus dieser Unfallversicherung beanspruchen kann. Unabhängig davon, ob der Gast eine andere Unfallversicherung hat.
Darüber hinaus können wir wahllos einige Unannehmlichkeiten nennen, die uns in der Vergangenheit begegnet sind und die sich leider nicht ganz vermeiden lassen: verstauchte Knöchel auf dem Trampolin, Abschürfungen durch unvorsichtiges Gehen auf den Wegen, Verletzungen beim Radfahren und Wandern außerhalb des Gästehauses, Verletzungen beim Besuch anderer Einrichtungen während des Aufenthalts, Verletzungen auf den Pisten …

Haftpflichtversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung, die wir für unsere Kunden ausgehandelt haben, umfasst auch eine Haftpflichtversicherung. Das heißt, wenn die Kinder eines Gastes ein Fenster zerbrechen, ist der Schaden durch diese Versicherung gedeckt, unabhängig davon, ob der Gast eine andere Haftpflichtversicherung hat. Wenn ein Gast z.B. die Zimmereinrichtung durch unsachgemäße Handhabung beschädigt, kann dieser Versicherungsfall ebenfalls durch diese Versicherung abgedeckt werden.
Die Haftung gilt natürlich für die gesamte Dauer des Aufenthalts und ist nicht auf das Gästehaus beschränkt; sollte es passieren, dass ein Gast z.B. im Supermarkt Flaschen fallen lässt, kann der Versicherungsanspruch aus seiner Reiserücktrittsversicherung beglichen werden, dank der Versicherungspolice, die wir im Namen des Gästehauses mit der Kooperativa pojistovna, a.s. abgeschlossen haben.

Wir wünschen Ihnen einen ruhigen und unfallfreien Aufenthalt.